Die Aufgaben der Feuerwehr sind im
NÖ Feuerwehrgesetz (NÖFG) geregelt und können im wesentlichen mit den Begriffen "retten, löschen, bergen und schützen" umschrieben werden:
"retten"
Retten von Personen und Tieren bei Bränden, Verkehrsunfällen, Hochwasser oder aus sonstigen Notlagen
"löschen"
Die älteste Aufgabe der Feuerwehr ist das Löschen von Bränden oder der "abwehrende Brandschutz" wozu oft spezielle Schutzausrüstung notwendig ist.
"bergen"
Bergen von Sachgütern wie Unfallfahrzeugen sowie von toten Menschen oder Tieren
"schützen"
Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im wesentlichen den vorbeugenden Brandschutz, die Durchführung von Brandsicherheitswachen sowie die Unterstützung der Bevölkerung bzw. der Behörde mit Information und Beratung - etwa auch bei Baugenehmigungsverfahren oder bei der feuerpolizeilichen Beschau. Im Bereich der Gemeinde Atzenbrugg kommt auch dem Hochwasserschutz (Perschling) besondere Bedeutung zu.
Aus § 32
NÖFG:
"Aufgaben der Feuerwehren sind die Bekämpfung und die Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden sowie die Abwehr von örtlichen Gefahren.
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Darüberhinaus kann jede Feuerwehr technische und persönliche Hilfeleistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet ist."