Nach der Pandemie-Pause konnte konnten sich am 02.04.2022 unsere Atemschutzgeräteträger wieder dem verpflichtenden Leistungstest unterziehen.
Der Test kann auf verschiedene Arten absolviert werden und wird meist in Form des "Finnentests" abgenommen. Hier müssen einige Stationen eines Hindernisparcours absolviert werden.
Nach erfolgter Leistungsabnahme bestätigen dabei der Sachbearbeiter Atemschutz sowie der Sachbearbeiter Feuerwehrmedizinischer Dienst die weitere Zulassung zum Atemschutzdienst.