Aus Anlass der aktuellen und anhaltenden Trockenheit hat die BH Tulln erneut eine Waldbrandverordnung für den gesamten Bezirk Tulln herausgegeben. Rauchen und jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist verboten!
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Übertretungen dieser Verordnung stehen als Verwaltungsübertretungen unter Strafe.
Die aktuelle Verordnung zum Download:
Waldbrandverordnung 2020
Foto
Symbolfoto, FF Kirchbach
Link
Waldbrand bei Scheiblingstein, 05.04.2020